Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Firma Alltagsfreund
Stand: 30. Juli 2026
Anbieter und Vertragspartner
Anbieter und Vertragspartner ist:
Alltagsfreund
Inhaber: Malte Stelter
Einzelunternehmen
Rosenstraße 6
15370 Petershagen/Eggersdorf
Deutschland
Telefon: 0176 66767543
E-Mail: kontakt@alltagsfreund.info
Internet: www.alltagsfreund.info
Nachfolgend „Alltagsfreund“ oder „Anbieter“ genannt.
Geltungsbereich
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Alltagsfreund und seinen Kunden über haushaltsnahe Dienstleistungen, Alltagsbegleitung, Begleit- und Unterstützungsleistungen, Gartenarbeiten, Haustierbetreuung sowie sonstige individuell vereinbarte Dienstleistungen.
2.2 Kunde im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann ein Verbraucher oder Unternehmer sein.
2.3 Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
2.4 Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2.5 Individuelle Vereinbarungen zwischen Alltagsfreund und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.6 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Alltagsfreund ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
2.7 Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen sollen zu Nachweiszwecken in Textform, beispielsweise per E-Mail, erfolgen. Gesetzlich zwingende Formvorschriften und der Vorrang individueller Abreden bleiben unberührt.
Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
3.1 Der Kunde wird vor Abschluss des Vertrags ausdrücklich auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen. Ihm wird die Möglichkeit gegeben, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einzusehen, herunterzuladen, auszudrucken oder in anderer Weise dauerhaft zu speichern.
3.2 Bei einem Vertragsschluss per E-Mail, WhatsApp, Telefon, Kontaktformular oder außerhalb der Geschäftsräume erhält der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen spätestens vor Abgabe seiner verbindlichen Vertragserklärung in Textform oder auf Papier.
3.3 Die bloße Kontaktaufnahme über die Internetseite, per Telefon, per E-Mail oder per WhatsApp führt noch nicht automatisch zum Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Leistungsangebot
4.1 Alltagsfreund erbringt insbesondere folgende Leistungen:
a) Alltagsbegleitung und Gesellschaft,
b) Begleitung bei Spaziergängen, Freizeitaktivitäten oder Terminen,
c) Begleitung zu Ärzten, Behörden, Apotheken, Geschäften oder anderen Einrichtungen,
d) Unterstützung bei Besorgungen und Einkäufen,
e) Unterstützung bei der Organisation des Alltags,
f) allgemeine Hilfe im Haushalt,
g) Reinigung von Wohnräumen und Haushaltsgegenständen,
h) Fensterreinigung,
i) Wäschepflege, soweit individuell vereinbart,
j) Unterstützung bei der Zubereitung von Mahlzeiten,
k) Gartenpflege und einfache Gartenarbeiten,
l) Haustierbetreuung,
m) einfache Hausmeister- und Unterstützungsarbeiten, soweit hierfür keine besondere handwerkliche Zulassung, Genehmigung oder Qualifikation erforderlich ist,
n) sonstige ausdrücklich vereinbarte Unterstützungsleistungen.
4.2 Die konkrete Leistung ergibt sich aus dem individuellen Angebot, dem Dienstleistungsvertrag, der Auftragsbestätigung, dem vereinbarten Leistungsplan oder einer sonstigen nachweisbaren Vereinbarung.
4.3 Alltagsfreund schuldet ausschließlich die ausdrücklich vereinbarten Leistungen. Tätigkeiten, die nicht vereinbart wurden, sind nicht Bestandteil des Vertrags.
4.4 Bei Widersprüchen zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einem individuellen Angebot oder Vertrag hat die individuelle Vereinbarung Vorrang.
Abgrenzung zu Pflege-, Heil- und Handwerksleistungen
5.1 Alltagsfreund ist derzeit kein ambulanter Pflegedienst und erbringt ohne entsprechende Zulassung keine körperbezogenen Pflegemaßnahmen, Behandlungspflege oder medizinischen Leistungen.
5.2 Nicht geschuldet werden insbesondere:
a) Medikamentengabe oder Medikamentenmanagement, soweit dies einer medizinischen oder pflegerischen Qualifikation bedarf,
b) Injektionen, Verbandswechsel oder Wundversorgung,
c) Messungen und Behandlungen, die medizinischem Fachpersonal vorbehalten sind,
d) körperbezogene Pflegemaßnahmen, soweit hierfür eine pflegerische Zulassung oder Qualifikation erforderlich ist,
e) medizinische Beratung, Diagnosen oder Therapieempfehlungen,
f) Tätigkeiten, für die eine Eintragung in die Handwerksrolle, eine besondere Genehmigung oder eine gesetzlich vorgeschriebene Qualifikation notwendig ist,
g) gefährliche Arbeiten oder Tätigkeiten, für die keine geeignete Ausrüstung vorhanden ist.
5.3 Alltagsfreund darf einen Auftrag oder einzelne Tätigkeiten ablehnen oder abbrechen, wenn die Tätigkeit außerhalb des vereinbarten Leistungsbereichs liegt, gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt oder eine erforderliche Qualifikation, Erlaubnis oder Schutzausrüstung fehlt.
5.4 Der Kunde bleibt für die Organisation einer notwendigen medizinischen, pflegerischen, therapeutischen oder handwerklichen Versorgung verantwortlich.
Angebot und Vertragsschluss
6.1 Angaben auf der Internetseite, in Flyern, Anzeigen oder sonstigen Werbemitteln stellen grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
6.2 Der Vertrag kann insbesondere durch Unterzeichnung eines Vertrags, Annahme eines Angebots, Auftragsbestätigung, schriftliche oder elektronische Vereinbarung oder durch eine eindeutige mündliche Vereinbarung zustande kommen.
6.3 Mündliche Vereinbarungen sind grundsätzlich möglich. Alltagsfreund kann jedoch verlangen, dass der Auftrag vor Beginn der Leistung in Textform bestätigt wird.
6.4 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Art, Umfang, Leistungsort und Vergütung hinreichend bestimmt oder bestimmbar sind und Alltagsfreund den Auftrag annimmt.
6.5 Alltagsfreund ist nicht verpflichtet, jeden angefragten Auftrag anzunehmen.
6.6 Soweit der Vertrag ausschließlich durch Fernkommunikationsmittel oder außerhalb der Geschäftsräume von Alltagsfreund abgeschlossen wird, gelten die gesetzlichen Verbraucherinformationen und Widerrufsrechte.
Beratung und kostenpflichtiger Vor-Ort-Termin
7.1 Vor Erstellung eines individuellen Angebots kann ein Vor-Ort-Termin zur Besichtigung, Begutachtung der örtlichen Gegebenheiten, Beratung und Bedarfsermittlung vereinbart werden.
7.2 Für diesen Termin wird eine Aufwandspauschale von 45,00 Euro als Endpreis berechnet.
7.3 Erteilt der Kunde aufgrund des Beratungstermins einen Auftrag, wird die Aufwandspauschale vollständig auf die Vergütung des anschließenden Auftrags angerechnet. Die Anrechnung wird im Angebot oder in der Rechnung ausgewiesen.
7.4 Kommt kein Auftrag zustande oder nimmt der Kunde das erstellte Angebot nicht an, bleibt die Aufwandspauschale als Vergütung für Anfahrt, Beratung, Besichtigung, Bedarfsermittlung und Angebotserstellung geschuldet.
7.5 Eine Zahlungspflicht entsteht nur, wenn der Kunde vor der Buchung des Beratungstermins ausdrücklich auf die Kosten hingewiesen wurde.
7.6 Gesetzliche Widerrufsrechte des Verbrauchers bleiben unberührt.
Leistungsumfang und Änderungen
8.1 Art, Umfang, Dauer, Häufigkeit und Ort der Leistung werden individuell vereinbart.
8.2 Zusätzliche Tätigkeiten, die während eines Einsatzes gewünscht werden, werden nur ausgeführt, wenn:
a) ausreichend Zeit vorhanden ist,
b) die Tätigkeit zum Leistungsangebot von Alltagsfreund gehört,
c) die Durchführung sicher und rechtlich zulässig ist und
d) der Kunde einer gegebenenfalls entstehenden Mehrvergütung zugestimmt hat.
8.3 Durch Zusatzleistungen kann sich die vereinbarte Einsatzzeit verlängern. Die zusätzliche Arbeitszeit und entstehende Material-, Fahrt-, Entsorgungs- oder Transportkosten werden nach der vorherigen Vereinbarung berechnet.
8.4 Stellt sich während der Leistung heraus, dass zusätzliche, bei Vertragsschluss nicht erkennbare Arbeiten erforderlich sind, informiert Alltagsfreund den Kunden vor deren Durchführung. Ohne Zustimmung des Kunden werden diese Arbeiten nicht ausgeführt, es sei denn, sie sind zur Abwehr einer unmittelbar drohenden Gefahr notwendig und entsprechen dem mutmaßlichen Interesse des Kunden.
8.5 Eine bestimmte Beschaffenheit oder ein bestimmter Erfolg wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Durchführung der Leistungen
9.1 Alltagsfreund erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht, sorgfältig und unter Beachtung der berechtigten Interessen des Kunden.
9.2 Alltagsfreund bestimmt die Art der Ausführung grundsätzlich selbst, soweit keine konkreten Vorgaben vereinbart wurden und die Natur des Auftrags keine andere Vorgehensweise erfordert.
9.3 Der Kunde stellt sicher, dass die Arbeitsbereiche erreichbar, ausreichend beleuchtet und gefahrlos nutzbar sind.
9.4 Soweit erforderlich, stellt der Kunde Strom, Wasser und vorhandene sanitäre Einrichtungen unentgeltlich zur Verfügung.
9.5 Die Nutzung kundeneigener Geräte, Maschinen oder Arbeitsmittel erfolgt nur, wenn diese erkennbar sicher, funktionsfähig und für die beabsichtigte Tätigkeit geeignet sind.
9.6 Alltagsfreund darf die Nutzung erkennbar defekter, unsicherer oder ungeeigneter Arbeitsmittel ablehnen.
9.7 Alltagsfreund darf Fotografien eines Schadens, Vorschadens oder einer besonderen Arbeitssituation ausschließlich zu Dokumentations- und Beweiszwecken anfertigen, soweit dies erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist. Eine werbliche Nutzung erfolgt nur mit gesonderter Einwilligung des Kunden.
9.8 Der Kunde wird gebeten, die ausgeführten Leistungen unmittelbar nach deren Beendigung zu überprüfen und erkennbare Beanstandungen möglichst unverzüglich mitzuteilen.
9.9 Bei Reinigungsleistungen, insbesondere bei Fenster- und Glasreinigungen, sollten erkennbare Beanstandungen nach Möglichkeit innerhalb von 48 Stunden nach Durchführung der Leistung in Textform, beispielsweise per E-Mail, mitgeteilt werden.
9.10 Die Beanstandung soll möglichst konkret erfolgen und die betroffenen Bereiche sowie die Art des behaupteten Mangels benennen. Soweit möglich, sollte der beanstandete Zustand durch geeignete Fotos dokumentiert werden.
9.11 Bei später geltend gemachten Beanstandungen kann aufgrund zwischenzeitlicher Nutzung, Witterungseinflüsse, erneuter Verschmutzung oder sonstiger äußerer Einwirkungen eine eindeutige Zuordnung zur ursprünglich erbrachten Leistung erschwert oder ausgeschlossen sein.
9.12 Alltagsfreund ist berechtigt, die behaupteten Mängel vor Ort zu überprüfen und – soweit tatsächlich ein von Alltagsfreund zu vertretender Mangel vorliegt – innerhalb angemessener Frist nachzubessern.
9.13 Dem Auftragnehmer ist vor einer eigenständigen Beseitigung des behaupteten Mangels durch den Kunden oder der Beauftragung eines Dritten grundsätzlich Gelegenheit zur Prüfung und gegebenenfalls Nacherfüllung zu geben.
9.14Die vorstehenden Hinweise und Fristen stellen keine Ausschlussfrist für gesetzliche Mängelrechte des Kunden dar. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei tatsächlich bestehenden Mängeln bleiben unberührt.
Einsatz von Mitarbeitern und Vertretungskräften
10.1 Alltagsfreund ist berechtigt, geeignete Mitarbeiter, freie Mitarbeiter oder Nachunternehmer zur Erfüllung des Auftrags einzusetzen, soweit der Einsatz gesetzlich zulässig ist und keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.
10.2 Alltagsfreund bleibt gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung verantwortlich.
10.3 Der Kunde hat grundsätzlich keinen Anspruch auf den Einsatz einer bestimmten Person, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
10.4 Bei Krankheit, Urlaub oder sonstiger Verhinderung kann Alltagsfreund eine geeignete Vertretung anbieten.
10.5 Bei Leistungen in besonders persönlichen oder sensiblen Bereichen wird Alltagsfreund die berechtigten Interessen des Kunden bei einem Personalwechsel angemessen berücksichtigen.
Mitwirkungspflichten des Kunden
11.1 Der Kunde stellt alle Informationen zur Verfügung, die für eine sichere und vertragsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlich sind.
11.2 Der Kunde informiert Alltagsfreund insbesondere über:
a) bekannte Gefahrenstellen,
b) defekte Geräte oder Anlagen,
c) lose Bodenbeläge und beschädigte Treppen,
d) empfindliche Oberflächen und besondere Materialien,
e) vorhandene Vorschäden,
f) Allergien oder gesundheitlich relevante Besonderheiten, soweit diese für die Durchführung des Auftrags erforderlich sind,
g) anwesende oder frei laufende Tiere,
h) besondere Zugangsregelungen,
i) wertvolle oder besonders zerbrechliche Gegenstände,
j) sonstige Umstände, die zu Personen- oder Sachschäden führen können.
11.3 Der Kunde hat Bargeld, Schmuck, Wertpapiere, wichtige Dokumente und andere besonders wertvolle Gegenstände sicher zu verwahren.
11.4 Der Kunde stellt sicher, dass Alltagsfreund zum vereinbarten Zeitpunkt Zugang zu den für die Leistung erforderlichen Räumen, Grundstücken oder Einrichtungen erhält.
11.5 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann Alltagsfreund die Leistung bis zur Herstellung sicherer und geeigneter Bedingungen verweigern.
11.6 Zusätzlicher Aufwand, der durch eine vom Kunden zu vertretende Verletzung seiner Mitwirkungspflichten entsteht, kann nach vorheriger Information des Kunden angemessen berechnet werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
Termine, Pünktlichkeit und Zeitfenster
12.1 Vereinbarte Termine sind für beide Vertragsparteien verbindlich.
12.2 Geringfügige Verspätungen können insbesondere durch Verkehr, Witterung, Notfälle oder Verzögerungen bei vorherigen Kunden entstehen. Alltagsfreund informiert den Kunden nach Möglichkeit über erhebliche Verspätungen.
12.3 Eine geringfügige Verspätung berechtigt den Kunden grundsätzlich nicht zur vollständigen Ablehnung der Leistung. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
12.4 Wird ein genauer Leistungsbeginn vereinbart, beginnt die vergütungspflichtige Arbeitszeit grundsätzlich mit dem Beginn der Tätigkeit beim Kunden. Abweichende Regelungen über Anfahrt oder Fahrtzeit müssen vorher vereinbart werden.
12.5 Die konkrete Abrechnungseinheit, beispielsweise je angefangene 15, 30 oder 60 Minuten, muss im Angebot, Vertrag oder in der Preisliste angegeben werden.
Absagen durch den Kunden und Ausfallpauschale
13.1 Eine Absage oder Verschiebung ist bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich.
13.2 Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Absage Alltagsfreund über einen vereinbarten Kommunikationsweg zugeht.
13.3 Erfolgt die Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder kann die Leistung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund nicht erbracht werden, kann Alltagsfreund eine Ausfallpauschale in Höhe von 75 Prozent der für den Termin vereinbarten Vergütung berechnen.
13.4 Dies gilt insbesondere, wenn:
a) der Kunde ohne Absage nicht anwesend ist,
b) kein vereinbarter Zugang zu den Räumlichkeiten besteht,
c) der Kunde den Einsatz erst nach Ankunft von Alltagsfreund absagt oder
d) die notwendigen und zuvor vereinbarten Voraussetzungen für die Durchführung fehlen.
13.5 Eine Ausfallpauschale wird nicht berechnet, soweit der Termin anderweitig vergeben werden konnte oder Alltagsfreund durch die Absage keinen Schaden erlitten hat.
13.6 Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
13.7 Alltagsfreund bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.
13.8 Nicht ersparte Aufwendungen und bereits entstandene, nicht mehr stornierbare Fremdkosten können zusätzlich verlangt werden, soweit sie nicht bereits in der Ausfallpauschale enthalten sind. Eine doppelte Berechnung findet nicht statt.
13.9 Gesetzliche Rechte bei unverschuldeten außergewöhnlichen Umständen bleiben unberührt. Alltagsfreund kann im Einzelfall aus Kulanz auf die Ausfallpauschale verzichten.
Absagen und Leistungshindernisse aufseiten von Alltagsfreund
14.1 Kann Alltagsfreund einen Termin wegen Krankheit, höherer Gewalt, extremer Witterung, Verkehrsbehinderungen, technischen Ausfalls oder anderer nicht vorhersehbarer Umstände nicht wahrnehmen, wird der Kunde möglichst frühzeitig informiert.
14.2 Soweit möglich und zumutbar, wird ein Ersatztermin oder eine geeignete Vertretung angeboten.
14.3 Für einen von Alltagsfreund abgesagten und nicht durchgeführten Termin fällt keine Vergütung an.
14.4 Schadensersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Haftungsregelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Vergütung und Preisangaben
15.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot, dem Vertrag, der Auftragsbestätigung oder der dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellten Preisliste.
15.2 Gegenüber Verbrauchern angegebene Preise sind Endpreise. Sie enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
15.3 Soweit Alltagsfreund die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Maßgeblich ist die steuerrechtliche Behandlung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.
15.4 Preisänderungen gelten nicht rückwirkend für bereits verbindlich beauftragte Einzelaufträge.
15.5 Bei unbefristeten, regelmäßig wiederkehrenden Verträgen kann Alltagsfreund die Vergütung aus sachlichem Grund für zukünftige Leistungen anpassen. Ein sachlicher Grund kann insbesondere in einer nachweisbaren Erhöhung von Lohn-, Fahrt-, Material-, Versicherungs-, Energie- oder Verwaltungskosten oder in einer Änderung gesetzlicher Abgaben liegen.
15.6 Über eine Preisänderung wird der Kunde mindestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform informiert.
15.7 Erhöht sich der vereinbarte Preis bei einem unbefristeten Vertrag, kann der Kunde den Vertrag bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung in Textform kündigen, sofern die Erhöhung nicht ausschließlich auf einer unmittelbar geltenden gesetzlichen Änderung beruht. Auf dieses Recht wird der Kunde in der Änderungsmitteilung hingewiesen.
15.8 Ohne eine wirksame Preisänderung bleibt die bisher vereinbarte Vergütung maßgeblich.
Fahrtkosten, Fahrtzeit und Einsatzgebiet
16.1 Fahrtkosten oder Fahrtzeit werden nur berechnet, wenn dies vor Vertragsschluss vereinbart wurde.
16.2 Das individuelle Angebot muss erkennen lassen, ob:
a) die Anfahrt im Preis enthalten ist,
b) eine feste Anfahrtspauschale berechnet wird,
c) nach gefahrenen Kilometern abgerechnet wird oder
d) Fahrtzeit als Arbeitszeit vergütet wird.
16.3 Fahrten, die Alltagsfreund während eines Einsatzes im Auftrag des Kunden durchführt, können nach der vereinbarten Kilometer- oder Zeitregelung berechnet werden.
16.4 Parkgebühren, Eintrittsgelder, Fahrkarten oder sonstige unmittelbar durch den Auftrag verursachte Auslagen werden nur berechnet, wenn der Kunde vorher darüber informiert wurde oder die Ausgabe zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags erforderlich war.
Rechnungen und Zahlung
17.1 Rechnungen werden dem Kunden auf Papier oder mit dessen Zustimmung elektronisch übermittelt.
17.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug fällig, soweit keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.
17.3 Als Zahlungsmöglichkeiten kommen insbesondere Überweisung, Barzahlung oder andere individuell angebotene Zahlungsarten in Betracht.
17.4 Bei Barzahlung erhält der Kunde auf Wunsch eine Quittung.
17.5 Der Kunde gerät nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften in Verzug.
17.6 Im Verzugsfall kann Alltagsfreund gesetzliche Verzugszinsen und nachweisbare erforderliche Verzugskosten verlangen.
17.7 Alltagsfreund kann bei größeren, materialintensiven oder längerfristigen Aufträgen eine angemessene Vorauszahlung oder Abschlagszahlung verlangen. Der Kunde wird vor Auftragserteilung über Höhe und Fälligkeit informiert.
17.8 Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung trotz Mahnung erheblich in Verzug, kann Alltagsfreund weitere Leistungen nach vorheriger Ankündigung bis zur Zahlung aussetzen. Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Besorgungen und Einkäufe
18.1 Besorgungen und Einkäufe erfolgen nur im vereinbarten Umfang und auf Rechnung des Kunden.
18.2 Der Kunde stellt das benötigte Geld vor dem Einkauf zur Verfügung oder erstattet die Auslagen nach Vorlage der Belege.
18.3 Alltagsfreund dokumentiert die Ausgaben durch Kassenbons, Quittungen oder andere geeignete Nachweise, soweit solche Belege erhältlich sind.
18.4 Verbleibendes Bargeld und Belege werden dem Kunden nach Abschluss der Besorgung zurückgegeben.
18.5 Aus Sicherheitsgründen kann Alltagsfreund die Entgegennahme größerer Bargeldbeträge ablehnen oder eine schriftliche Übergabebestätigung verlangen.
18.6 Alltagsfreund ist nicht verpflichtet, Einkäufe aus eigenen Mitteln vorzufinanzieren.
18.7 Alkohol, Tabakwaren, Arzneimittel, gefährliche Gegenstände oder sonstige gesetzlich beschränkte Waren werden nur besorgt, wenn der Erwerb und die Übergabe rechtlich zulässig sind.
18.8 Rezeptpflichtige Medikamente werden nur abgeholt, wenn eine wirksame Berechtigung vorliegt. Eine medizinische Beratung, Auswahl, Dosierung oder Verabreichung ist damit nicht verbunden.
Haushalt und Reinigung
19.1 Der Kunde informiert Alltagsfreund vor Beginn der Arbeiten über empfindliche Oberflächen, besondere Materialien, spezielle Pflegevorgaben, wertvolle Gegenstände und vorhandene Schäden.
19.2 Reinigungsmittel und Arbeitsgeräte werden nach der individuellen Vereinbarung vom Kunden oder von Alltagsfreund bereitgestellt.
19.3 Vom Kunden bereitgestellte Mittel und Geräte müssen geeignet, sicher und ordnungsgemäß gekennzeichnet sein.
19.4 Alltagsfreund darf die Verwendung eines Mittels oder Geräts ablehnen, wenn Zweifel an dessen Eignung oder Sicherheit bestehen.
19.5 Bei besonders empfindlichen oder unbekannten Materialien kann Alltagsfreund zunächst eine unauffällige Probefläche behandeln oder die Arbeit bis zur Klärung der geeigneten Behandlung zurückstellen.
19.6 Eine vollständige Beseitigung sämtlicher Flecken, Verfärbungen, Ablagerungen, Gerüche oder Gebrauchsspuren wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und technisch möglich ist.
19.7 Alltagsfreund haftet nicht für Schäden, soweit diese ausschließlich auf vorhandenen Mängeln, Materialfehlern, ungeeigneten kundeneigenen Mitteln, normaler Abnutzung oder unvollständigen Informationen des Kunden beruhen und Alltagsfreund den Schaden nicht schuldhaft verursacht hat.
Fensterreinigung
20.1 Der Kunde stellt sicher, dass Fenster, Fensterbänke und Zugangsbereiche frei zugänglich sind.
20.2 Arbeiten in großer Höhe, auf Dächern, an nicht sicher erreichbaren Außenflächen oder unter sonstigen erhöhten Gefahren werden nur durchgeführt, wenn eine sichere und zulässige Ausführung mit geeigneter Ausrüstung möglich ist.
20.3 Alltagsfreund darf eine Fensterreinigung ablehnen oder abbrechen, wenn Fenster, Rahmen, Befestigungen, Leitern, Untergründe oder Zugangswege erkennbar beschädigt oder unsicher sind.
20.4 Für Schäden, die ausschließlich auf bereits vorhandenen Materialermüdungen, undichten oder gelockerten Bauteilen, Vorschäden oder nicht erkennbaren Konstruktionsmängeln beruhen, haftet Alltagsfreund nicht, sofern Alltagsfreund den Schaden nicht schuldhaft verursacht hat.
Gartenarbeiten
21.1 Gartenarbeiten werden ausschließlich im individuell vereinbarten Umfang ausgeführt.
21.2 Hierzu können insbesondere Rasenmähen, Bewässerung, Laubarbeiten, Unkrautentfernung, Beetpflege sowie einfacher Hecken- und Strauchschnitt gehören.
21.3 Fällarbeiten, Arbeiten an geschützten Gehölzen, Arbeiten mit besonderem Gefahrenpotenzial und Tätigkeiten, die eine besondere Genehmigung oder Fachqualifikation erfordern, werden nur durchgeführt, wenn sämtliche gesetzlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
21.4 Der Kunde informiert Alltagsfreund über unterirdische Leitungen, Bewässerungsanlagen, Kabel, Grenzmarkierungen, geschützte Pflanzen, bekannte Tiernester und sonstige Besonderheiten des Grundstücks.
21.5 Gartenarbeiten werden nur ausgeführt, soweit sie mit naturschutzrechtlichen Vorschriften, örtlichen Satzungen und behördlichen Vorgaben vereinbar sind.
21.6 Insbesondere dürfen gesetzlich verbotene Schnitt-, Rodungs- oder Fällarbeiten nicht durchgeführt werden. Zulässige schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben im gesetzlich erlaubten Umfang möglich.
21.7 Alltagsfreund übernimmt keine Garantie für das Anwachsen, die weitere Entwicklung oder den dauerhaften Zustand von Pflanzen, Rasenflächen, Sträuchern oder Bäumen.
21.8 Für Entwicklungen aufgrund von Witterung, Trockenheit, Frost, Krankheiten, Schädlingsbefall, Bodenbeschaffenheit oder unzureichender weiterer Pflege haftet Alltagsfreund nur, wenn Alltagsfreund diese Entwicklung schuldhaft verursacht hat.
21.9 Witterungsbedingt unsichere oder fachlich nicht sinnvolle Arbeiten können verschoben werden.
Haustierbetreuung
22.1 Vor Beginn der Betreuung muss der Kunde Alltagsfreund vollständig über das Tier informieren.
22.2 Die Informationen umfassen insbesondere:
a) Art, Alter und Name des Tieres,
b) Verhalten und bekannte Besonderheiten,
c) Aggressionen, Ängste oder Fluchtverhalten,
d) Krankheiten, Allergien und gesundheitliche Einschränkungen,
e) Fütterung und Gewohnheiten,
f) Kontaktdaten des Tierhalters und einer Notfallperson,
g) Kontaktdaten des behandelnden Tierarztes,
h) bestehende Tierhalterhaftpflichtversicherung, soweit einschlägig,
i) notwendige Sicherungsmaßnahmen.
22.3 Der Kunde stellt geeignete Leinen, Geschirre, Transportbehälter, Futter- und Pflegeutensilien bereit.
22.4 Eine Verabreichung von Medikamenten erfolgt nur, wenn sie rechtlich zulässig, ausdrücklich vereinbart, gefahrlos möglich und durch eine klare schriftliche Anweisung des Tierhalters oder Tierarztes beschrieben ist. Alltagsfreund kann die Medikamentengabe ablehnen.
22.5 In einem tiermedizinischen Notfall darf Alltagsfreund nach Möglichkeit den angegebenen Tierarzt, einen tierärztlichen Notdienst oder eine Tierklinik aufsuchen beziehungsweise verständigen, wenn der Kunde oder die Notfallperson nicht rechtzeitig erreichbar ist.
22.6 Erforderliche Tierarzt-, Transport- und Notfallkosten trägt der Kunde, sofern Alltagsfreund den Notfall nicht schuldhaft verursacht hat.
22.7 Alltagsfreund haftet nicht für Schäden, die ausschließlich auf nicht mitgeteilten Erkrankungen, Aggressionen, Verhaltensauffälligkeiten oder unzutreffenden Angaben beruhen und von Alltagsfreund nicht schuldhaft verursacht wurden.
22.8 Der Kunde bleibt als Tierhalter für die Einhaltung gesetzlicher Halterpflichten verantwortlich.
Begleitdienste und Beförderung
23.1 Begleitdienste umfassen grundsätzlich die persönliche Unterstützung und Begleitung. Eine Personenbeförderung mit einem Kraftfahrzeug ist nur Bestandteil des Vertrags, wenn sie ausdrücklich vereinbart und rechtlich sowie versicherungsrechtlich zulässig ist.
23.2 Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder eines Taxis trägt der Kunde seine eigenen Fahrtkosten sowie vereinbarte notwendige Kosten der Begleitperson.
23.3 Alltagsfreund übernimmt keine Garantie dafür, dass Ärzte, Behörden, Verkehrsmittel oder andere Dritte Termine pünktlich durchführen.
23.4 Verzögerungen durch Dritte können als Betreuungs- oder Begleitzeit berechnet werden, soweit dies vorher vereinbart wurde.
Schlüssel und Zugangsmittel
24.1 Überlässt der Kunde Alltagsfreund einen Schlüssel, Transponder, Zugangscode oder ein anderes Zugangsmittel, erfolgt die Überlassung ausschließlich zur Durchführung der vereinbarten Leistungen.
24.2 Übergabe und Rückgabe sollen in einem Schlüsselprotokoll dokumentiert werden.
24.3 Das Protokoll soll mindestens enthalten:
a) Art und Anzahl der Zugangsmittel,
b) Übergabe- und Rückgabedatum,
c) Hinweis auf eine gegebenenfalls bestehende Schließanlage,
d) Unterschriften oder eine sonstige dokumentierte Bestätigung der Beteiligten.
24.4 Zugangsmittel werden sicher verwahrt, nur für den vereinbarten Zweck verwendet und nicht an unbefugte Personen weitergegeben.
24.5 Eine Kennzeichnung mit vollständigem Namen und vollständiger Anschrift des Kunden wird nach Möglichkeit vermieden.
24.6 Der Kunde informiert Alltagsfreund ausdrücklich, wenn ein Schlüssel zu einer zentralen oder erweiterten Schließanlage gehört.
24.7 Bei Verlust informiert Alltagsfreund den Kunden unverzüglich.
24.8 Bei schuldhaftem Verlust eines Zugangsmittels haftet Alltagsfreund nach den gesetzlichen Vorschriften.
24.9 Kosten für den Austausch eines Schlosses oder einer Schließanlage werden nur ersetzt, soweit der Austausch aufgrund des Verlusts objektiv erforderlich und die Höhe der Kosten angemessen ist. Die gesetzlichen Haftungsregelungen bleiben unberührt.
24.10 Nach Beendigung des Vertrags werden sämtliche Zugangsmittel unverzüglich zurückgegeben. Die Rückgabe soll dokumentiert werden.
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen
25.1 Bei regelmäßig wiederkehrenden Dienstleistungen werden Leistungsumfang, Einsatzhäufigkeit, Vergütung, voraussichtliche Einsatzdauer und Beginn der Zusammenarbeit individuell vereinbart.
25.2 Soweit keine Mindestlaufzeit vereinbart wurde, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.
25.3 Ein unbefristeter Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden, sofern keine günstigere individuelle Regelung vereinbart wurde.
25.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
25.5 Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn:
a) die Fortsetzung der Zusammenarbeit wegen erheblicher Pflichtverletzungen unzumutbar ist,
b) eine erhebliche Gefahr für Kunden, Mitarbeiter, Tiere oder Sachen besteht,
c) der Kunde trotz Mahnung mit wesentlichen Zahlungen in Verzug bleibt,
d) erforderliche sichere Arbeitsbedingungen dauerhaft nicht hergestellt werden oder
e) es zu Beleidigungen, Bedrohungen, sexueller Belästigung, Diskriminierung oder körperlichen Übergriffen kommt.
25.6 Vor einer außerordentlichen Kündigung ist grundsätzlich eine Abmahnung oder angemessene Gelegenheit zur Abhilfe erforderlich, soweit dies nicht aufgrund der Schwere des Vorfalls unzumutbar oder entbehrlich ist.
25.7 Bis zur Beendigung erbrachte Leistungen und berechtigt entstandene Kosten sind zu vergüten.
Vorübergehende Unterbrechung regelmäßiger Leistungen
26.1 Planbare Unterbrechungen, beispielsweise wegen Urlaub, Krankenhausaufenthalt oder Rehabilitationsmaßnahme, sollen möglichst frühzeitig mitgeteilt werden.
26.2 Für einzelne ausfallende Termine gelten die Regelungen über Terminabsagen.
26.3 Bei einer längerfristigen Unterbrechung können die Parteien das Vertragsverhältnis einvernehmlich ruhen lassen.
26.4 Ein Anspruch auf dauerhafte Freihaltung eines bestimmten Termins oder einer bestimmten Einsatzkraft besteht während einer längeren Unterbrechung nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Leistungen nach §§ 45a und 45b SGB XI
27.1 Alltagsfreund beabsichtigt, nach Vorliegen aller Voraussetzungen anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nach den gesetzlichen Bestimmungen anzubieten.
27.2 Solange die erforderliche Anerkennung und Abrechnungsberechtigung nicht vorliegen, werden Leistungen ausschließlich privat gegenüber dem Kunden oder einem anderen vertraglich bestimmten Zahlungspflichtigen abgerechnet.
27.3 Die Pflegebedürftigkeit eines Kunden oder das Vorliegen eines Pflegegrades führt allein nicht dazu, dass eine Pflegekasse die Kosten übernimmt.
27.4 Eine Abrechnung mit einer Pflegekasse, die Nutzung des Entlastungsbetrags oder eine Abtretung von Erstattungsansprüchen erfolgt erst, wenn:
a) die erforderliche Anerkennung tatsächlich vorliegt,
b) die gesetzlichen und landesrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind,
c) die konkrete Leistung erstattungsfähig ist und
d) die notwendigen Vertrags-, Abtretungs- und Abrechnungsunterlagen vorliegen.
27.5 Bis dahin besteht kein Anspruch des Kunden auf Direktabrechnung mit einer Pflegekasse.
27.6 Aus einer angekündigten, beantragten oder erwarteten zukünftigen Anerkennung entsteht kein Anspruch auf rückwirkende Erstattung oder Abrechnung.
27.7 Sobald Alltagsfreund anerkannte Leistungen tatsächlich anbietet, können hierfür besondere Vertrags- und Abrechnungsbedingungen vereinbart werden. Diese werden dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.
Vergütung bei Beteiligung Dritter
28.1 Soweit ein Angehöriger, Betreuer, Sozialleistungsträger, eine Pflegekasse oder ein sonstiger Dritter Kosten übernehmen soll, bleibt der Kunde nur dann von seiner Zahlungspflicht befreit, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder der Dritte die Zahlung wirksam übernommen hat.
28.2 Eine erwartete Erstattung durch einen Dritten führt nicht automatisch zu einem Zahlungsaufschub.
28.3 Lehnt ein Dritter die Kostenübernahme ab, gelten die individuellen Vereinbarungen über die Zahlungspflicht.
28.4 Alltagsfreund informiert den Kunden vor Vertragsschluss darüber, wer Rechnungsempfänger und Zahlungspflichtiger ist.
Vertraulichkeit und Kommunikation mit Dritten
29.1 Alltagsfreund behandelt persönliche, gesundheitliche, familiäre und wirtschaftliche Informationen des Kunden vertraulich.
29.2 Informationen werden nur weitergegeben, wenn:
a) der Kunde eingewilligt hat,
b) die Weitergabe zur Vertragserfüllung erforderlich und gesetzlich zulässig ist,
c) eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder
d) eine Offenlegung zur Abwehr einer gegenwärtigen erheblichen Gefahr erforderlich ist.
29.3 Eine Kommunikation mit Angehörigen, Bevollmächtigten, rechtlichen Betreuern oder anderen Personen erfolgt nur, wenn eine entsprechende Berechtigung vorliegt.
29.4 Der Kunde soll Alltagsfreund mitteilen, welche Personen Informationen erhalten dürfen und welchen Umfang die Berechtigung hat.
29.5 In Notfällen oder bei konkreter Gefahr für Leib, Leben oder erhebliche Sachwerte darf Alltagsfreund Rettungsdienste, Polizei, Feuerwehr, einen Arzt, einen Tierarzt oder eine benannte Notfallperson informieren, soweit dies erforderlich ist.
Datenschutz
30.1 Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz, verarbeitet.
30.2 Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Einsatzplanung, Dokumentation, Rechnungsstellung, Zahlungsabwicklung und Kommunikation.
30.3 Besondere Kategorien personenbezogener Daten, insbesondere Gesundheitsdaten, werden nur verarbeitet, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage, eine wirksame Einwilligung oder eine andere datenschutzrechtliche Berechtigung besteht.
30.4 Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung von Alltagsfreund.
30.5 Soweit für bestimmte Leistungen zusätzliche Einwilligungen oder Datenschutzinformationen erforderlich sind, werden diese gesondert bereitgestellt.
Mängel und Beanstandungen
31.1 Für Mängel der Leistung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
31.2 Der Kunde soll erkennbare Beanstandungen möglichst zeitnah mitteilen, damit Alltagsfreund den Sachverhalt prüfen und gegebenenfalls Abhilfe schaffen kann.
31.3 Die Aufforderung zur zeitnahen Mitteilung schränkt gesetzliche Mängel-, Gewährleistungs- oder Schadensersatzrechte nicht ein.
31.4 Soweit Art und Gegenstand der Leistung eine Nachbesserung zulassen, ist Alltagsfreund Gelegenheit zu geben, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Gesetzliche Fälle, in denen eine Fristsetzung entbehrlich ist, bleiben unberührt.
31.5 Eine Garantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich als Garantie bezeichnet und inhaltlich schriftlich oder in Textform festgelegt wurde.
Haftung
32.1 Alltagsfreund haftet unbeschränkt:
a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
c) nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, soweit dieses anwendbar ist,
d) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
e) bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie und
f) in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
32.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Alltagsfreund auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
32.3 Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
32.4 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
32.5 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstigen eingesetzten Personen von Alltagsfreund.
32.6 Eine Haftung besteht nicht, soweit ein Schaden ausschließlich durch folgende Umstände verursacht wurde und Alltagsfreund hieran kein Verschulden trifft:
a) unvollständige oder falsche Angaben des Kunden,
b) verschwiegene Vorschäden oder Gefahren,
c) ungeeignete oder defekte kundeneigene Geräte und Materialien,
d) normale Abnutzung,
e) Handlungen nicht von Alltagsfreund eingesetzter Dritter,
f) höhere Gewalt oder sonstige von Alltagsfreund nicht beherrschbare Umstände.
32.7 Ein Mitverschulden des Kunden wird nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.
32.8 Die gesetzlichen Beweislastregelungen werden durch diese Bestimmungen nicht zum Nachteil des Verbrauchers verändert.
Betriebshaftpflichtversicherung
33.1 Für die betrieblichen Tätigkeiten von Alltagsfreund besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung.
33.2 Der Versicherungsschutz ersetzt oder beschränkt die gesetzlichen Haftungsregelungen nicht.
33.3 Soweit zur Bearbeitung eines Schadensfalls erforderlich, darf Alltagsfreund die notwendigen Informationen unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen an den Versicherer übermitteln.
33.4 Der Kunde unterstützt die sachgerechte Aufklärung eines Schadensfalls und ermöglicht gegebenenfalls eine Besichtigung des Schadens.
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
34.1 Der Kunde darf mit eigenen Forderungen aufrechnen, wenn diese unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.
34.2 Verbraucher dürfen außerdem mit Forderungen aufrechnen, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen.
34.3 Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Kunde ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Widerrufsrecht für Verbraucher
35.1 Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift.
35.2 Der Verbraucher erhält vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung und das gesetzliche Muster-Widerrufsformular.
35.3 Soll Alltagsfreund vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen, erfolgt dies nur auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers.
35.4 Widerruft der Verbraucher den Vertrag nach einem wirksamen Verlangen zum vorzeitigen Leistungsbeginn, kann er nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen schulden.
35.5 Das Widerrufsrecht bei einem Dienstleistungsvertrag erlischt bei vollständiger Leistungserbringung nur unter den gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen, insbesondere wenn der Verbraucher dem vorzeitigen Beginn ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom möglichen Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt hat.
35.6 Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.
Verbraucherstreitbeilegung
Alltagsfreund ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Zwingende gesetzliche Informationspflichten nach Entstehung einer konkreten Streitigkeit bleiben unberührt.
Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
37.1 Für bereits abgeschlossene Einzelaufträge gilt grundsätzlich die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
37.2 Bei unbefristeten Dauerschuldverhältnissen kann Alltagsfreund diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Zukunft ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht und das vertragliche Gleichgewicht nicht unangemessen zulasten des Kunden verändert wird.
37.3 Ein sachlicher Grund kann insbesondere in einer Änderung der Rechtslage, höchstrichterlichen Rechtsprechung, behördlichen Anforderungen oder einer notwendigen Anpassung betrieblicher Abläufe liegen.
37.4 Der Kunde wird mindestens sechs Wochen vor dem vorgesehenen Inkrafttreten in Textform über die Änderungen informiert.
37.5 Schweigen des Kunden gilt nicht als Zustimmung, sofern eine ausdrückliche Zustimmung gesetzlich erforderlich ist.
37.6 Ist eine Fortsetzung des Vertrags ohne die Änderung für Alltagsfreund unzumutbar, kann Alltagsfreund den Vertrag unter Einhaltung der vereinbarten ordentlichen Kündigungsfrist kündigen.
Schlussbestimmungen
38.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
38.2 Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
38.3 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
38.4 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann der Geschäftssitz von Alltagsfreund als Gerichtsstand vereinbart werden. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
38.5 Individuelle Vereinbarungen und zwingende gesetzliche Vorschriften haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
38.6 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
ANLAGE 1: WIDERRUFSBELEHRUNG
Diese Widerrufsbelehrung ist Verbrauchern bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen vor Vertragsschluss gesondert zur Verfügung zu stellen.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:
Alltagsfreund
Inhaber: Malte Stelter
Rosenstraße 6
15370 Petershagen/Eggersdorf
Telefon: 0176 66767543
E-Mail: kontakt@alltagsfreund.info
mittels einer eindeutigen Erklärung, beispielsweise durch einen mit der Post versandten Brief oder eine E-Mail, über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen.
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden. Die Verwendung des Formulars ist jedoch nicht vorgeschrieben.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, soweit solche angefallen sind und gesetzlich zu erstatten sind, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem Ihre Mitteilung über den Widerruf bei uns eingegangen ist.
Für die Rückzahlung verwenden wir grundsätzlich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Wegen der Rückzahlung werden Ihnen keine Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser entspricht dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns über die Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Wertersatzanspruch erfüllt sind.
ANLAGE 2: MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns zurücksenden.
An:
Alltagsfreund
Inhaber: Malte Stelter
Rosenstraße 6
15370 Petershagen/Eggersdorf
E-Mail: kontakt@alltagsfreund.info
Hiermit widerrufe ich/widerrufen wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Bestellt beziehungsweise vereinbart am:
Name des Verbrauchers/der Verbraucher:
Anschrift des Verbrauchers/der Verbraucher:
Unterschrift des Verbrauchers/der Verbraucher
(nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
ANLAGE 3: VERLANGEN ZUM VORZEITIGEN LEISTUNGSBEGINN
Nur verwenden, wenn die Leistung auf Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf der vierzehntägigen Widerrufsfrist beginnen soll.
Ich verlange ausdrücklich, dass Alltagsfreund vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der vereinbarten Dienstleistung beginnt.
Mir ist bekannt, dass ich im Falle eines Widerrufs für die bis zum Widerruf ordnungsgemäß erbrachten Leistungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz schulde.
Mir ist außerdem bekannt, dass mein Widerrufsrecht bei vollständiger Erbringung der vereinbarten Dienstleistung erlöschen kann, wenn Alltagsfreund mit der Leistung erst begonnen hat, nachdem ich ausdrücklich zugestimmt habe, und ich gleichzeitig meine Kenntnis davon bestätigt habe, dass ich mein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliere.
Name des Kunden:
Bezeichnung des Auftrags:
Gewünschter Leistungsbeginn:
Ort, Datum:
Unterschrift beziehungsweise elektronische Bestätigung:
